Was ist Schulsozialarbeit?

Der wesentliche Aufgabenbereich der BuT – Berater*innen / Schulsozialarbeiter*innen ist es, die anspruchsberechtigten Familien bei der Antragsstellung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu unterstützen.

Was gehört zum Bildungs – und Teilhabepaket?

Lernförderung

  • Mein Kind benötigt Nachhilfe!
  • Die Kosten für die Nachhilfe werden komplett übernommen.

Mittagsverpflegung

  • Mein Kind soll an der Mittagsverpflegung an langen Schultagen teilnehmen.
  • Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett übernommen.

Soziales und kulturelles Leben

  • Mein Kind möchte in einen Sportverein eintreten oder gerne in einer Musikschule ein Instrument lernen.
  • Es wird eine Pauschale von 15€ monatlich zum Mitgliedsbeitrag dazu gegeben.

Auslüge/ Klassenfahrten

  • Mein Kind fährt auf Klassenfahrt oder macht einen Schulausflug.
  • Die Kosten für den Ausflug oder die Fahrt werden übernommen.

Schulbedarf

  • Mein Kind benötigt Schulmaterialien
  • Es werden 100€ zum 1. August und nochmal 50€ zum 1. Februar ausgezahlt.

Schulbeförderung

  • Mein Kind hat ein Schoko- Ticket.
  • Ein Zuschuss zum Schoko- Ticket ist möglich, jedoch keine vollständige Übernahme.

Wer kann die oben geannten Leistungen beantragen?

Empfänger*innen von:

  • Arbeitslosengeld II (SGB II)
  • Sozialhilfeleistungen (SGB XII)
  • Wohngeldleistungen (WoGG)
  • Kinderzuschlagssleistungen (BKGG)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Ihre Auskunft wird selbstverständlich schulintern und vertraulich behandelt. Sie ist freiwillig.