Was ist Schulsozialarbeit?
Der wesentliche Aufgabenbereich der BuT – Berater*innen / Schulsozialarbeiter*innen ist es, die anspruchsberechtigten Familien bei der Antragsstellung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket zu unterstützen.
Was gehört zum Bildungs – und Teilhabepaket?
Lernförderung
- Mein Kind benötigt Nachhilfe!
- Die Kosten für die Nachhilfe werden komplett übernommen.
Mittagsverpflegung
- Mein Kind soll an der Mittagsverpflegung an langen Schultagen teilnehmen.
- Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett übernommen.
Soziales und kulturelles Leben
- Mein Kind möchte in einen Sportverein eintreten oder gerne in einer Musikschule ein Instrument lernen.
- Es wird eine Pauschale von 15€ monatlich zum Mitgliedsbeitrag dazu gegeben.
Auslüge/ Klassenfahrten
- Mein Kind fährt auf Klassenfahrt oder macht einen Schulausflug.
- Die Kosten für den Ausflug oder die Fahrt werden übernommen.
Schulbedarf
- Mein Kind benötigt Schulmaterialien
- Es werden 100€ zum 1. August und nochmal 50€ zum 1. Februar ausgezahlt.
Schulbeförderung
- Mein Kind hat ein Schoko- Ticket.
- Ein Zuschuss zum Schoko- Ticket ist möglich, jedoch keine vollständige Übernahme.
Wer kann die oben geannten Leistungen beantragen?
Empfänger*innen von:
- Arbeitslosengeld II (SGB II)
- Sozialhilfeleistungen (SGB XII)
- Wohngeldleistungen (WoGG)
- Kinderzuschlagssleistungen (BKGG)
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Ihre Auskunft wird selbstverständlich schulintern und vertraulich behandelt. Sie ist freiwillig.